Sozialversicherung

Selbstständig oder unselbstständig Erwerbstätige sind in der österreichischen Sozialversicherung entweder echte oder freie Dienstnehmer, Gewerbetreibende oder neue Selbstständige. Aufgrund dieser Einordnung ergibt sich das zuständige Sozialversicherungsrecht (ASVG oder GSVG) und der zuständige Sozialversicherungsträger.


ASVG-Beiträge (PDF)
GSVG-Beiträge (PDF)

Einstufung versichert Versicherung
ECHTER DIENSTNEHMER
persönliche und wirt-
schaftliche Abhängigkeit vom Dienstgeber - persönliche Leistungsverpflichtungen
ASVG Kranken
Pension
Unfall
Arbeitslosigkeit
FREIER DIENSTNEHMER
grundsätzliche Vertretungs-
möglichkeit bei überwiegend persönlicher Leistungs-
verpflichtung
ASVG Kranken
Pension
Unfall
GEWERBETREIBENDER
Mitglieder der Wirtschafts-
kammer, persönlich haftende Gesellschafter von Personen-
gesellschaften, Gesellschafter
Geschäftsführung einer GmbH ab 25% Beteiligung
GSVG Kranken
Pension
Unfall
NEUE SELBSTSTÄNDIGE
Selbstständige, die sonst nicht pflichtversichert sind
GSVG Kranken
Pension
Unfall