Sozialversicherung
Selbstständig oder unselbstständig Erwerbstätige sind in der österreichischen Sozialversicherung entweder echte oder freie Dienstnehmer, Gewerbetreibende oder neue Selbstständige. Aufgrund dieser Einordnung ergibt sich das zuständige Sozialversicherungsrecht (ASVG oder GSVG) und der zuständige Sozialversicherungsträger.
| Einstufung | versichert | Versicherung |
|---|---|---|
| ECHTER DIENSTNEHMER persönliche und wirt- schaftliche Abhängigkeit vom Dienstgeber - persönliche Leistungsverpflichtungen |
ASVG | Kranken Pension Unfall Arbeitslosigkeit |
| FREIER DIENSTNEHMER grundsätzliche Vertretungs- möglichkeit bei überwiegend persönlicher Leistungs- verpflichtung |
ASVG | Kranken Pension Unfall |
| GEWERBETREIBENDER Mitglieder der Wirtschafts- kammer, persönlich haftende Gesellschafter von Personen- gesellschaften, Gesellschafter Geschäftsführung einer GmbH ab 25% Beteiligung |
GSVG | Kranken Pension Unfall |
| NEUE SELBSTSTÄNDIGE Selbstständige, die sonst nicht pflichtversichert sind |
GSVG | Kranken Pension Unfall |