Liebe Klientinnen,
Die Bankverbindung aller Finanzämter wurde bereits 2013 geändert. Bislang waren jedoch Zahlungen an die BLZ 60000 möglich.
Ab Juli 2019 nehmen die Finanzämter nur mehr Überweisungen zugunsten der neuen IBANs mit der Struktur ATxx 0100 0xxx xxxx xxxx entgegen.
Bitte überprüfen Sie, ob bestehende Vorlagen und Daueraufträge zugunsten der alten Finanzamt-IBANs durch Ihre Bank auf die aktuellen IBANs umgestellt wurden.
Bei Überweisungen an einen falschen IBAN können im Zuge der Rückleitung Säumniszuschläge durch die Finanzämter verrechnet werden.
Verwenden Sie daher für zukünftige Zahlungsaufträge nur mehr die neuen IBANs. Die neuen IBANs der Finanzämter finden Sie auch auf der Homepage des BMF.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Juni 2019