Liebe ÄrztInnen,
in diesem Rundschreiben „behandeln“ wir die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für eine Wirbelsäulenoperation in einer Privatklinik. Die Kosten beliefen sich auf über Euro 10.000 und die Patientin wollte diese Kosten auch steuerliche geltend machen. Das Finanzamt ließ die steuerliche Absetzbarkeit zuerst nicht zu. Das Bundesfinanzgericht hat jedoch in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung die steuerliche Geltendmachung als zulässig erachtet.
Die Patientin litt unter einer Kyphoskoliose der LWS mit Stenose. Eine zeitnahe Operation sei unbedingt notwendig gewesen.
Die Behandlung in der Privatklinik war nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes aus triftigen medizinischen Gründen notwendig. Diese triftigen medizinischen Gründe waren z. B. drohende Lähmungserscheinungen in den Beinen bzw. dass vorangegangene Hüftoperationen keine dauerhafte Verbesserung des Gesundheitszustandes der Patientin bewirkt haben.
Somit stellen die Zahlungen der nicht durch die Krankenkasse übernommenen Kosten außergewöhnliche Belastung dar und die Patientin kann diese Kosten in ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Februar 2019