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Stichtag 30. September 2021 - hier enden wichtige Fristen!

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Liebe Klienten,

wir möchten Sie wiederum an den Stichtag 30. September erinnern, der für die folgenden Themen von Bedeutung ist.

Keine Anspruchszinsen für die Steuererklärungen 2020

Für Einkommensteuer- und Körperschaftsteuernachzahlungen, die aufgrund der Steuerbescheide 2020 anfallen, sind keine Anspruchszinsen zu bezahlen. Auch dann, wenn die Steuerbescheide nach dem 30. September 2021 erlassen werden.

Das bedeutet aber nicht, dass die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärungen 2020 nicht rechtzeitig eingereicht werden müssen. Ein nicht von einem Steuerberater vertretener Steuerpflichtiger musste seine Steuererklärung per FinanzOnline bis 30. Juni 2021 eingereicht haben. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater als Parteienvertreter abgegeben, kann die Steuererklärung normalerweise später eingereicht werden.

Diese Einreichfristen sind auch dann zu beachten, wenn keine Anspruchszinsen wie für das Jahr 2020 vorgeschrieben werden. Das Finanzamt kann bei verspäteter Einreichung der Erklärung einen Verspätungszuschlag von bis 10 % der festgesetzten Abgabe verhängen.

Herabsetzungsanträge für Körperschaftsteuer -und Einkommensteuervorauszahlungen

Übersteigen die für 2020 vorgeschriebenen Vorauszahlungen die sich aus dem voraussichtlichen steuerlichen Einkommen 2020 ergebende Steuerschuld? Dann besteht noch bis 30. September 2021 die Möglichkeit, die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2020 zu beantragen. Hierzu ist dem Finanzamt gemeinsam mit dem Herabsetzungsantrag eine nachvollziehbare Planungs- bzw. Prognoserechnung zum voraussichtlichen Einkommen 2020 zu übermitteln.

Herabsetzung (Hinaufsetzung) der vorläufigen Beitragsgrundlage der SVS

Die Basis für die Berechnung der vorläufigen Beiträge zur Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ist die vorläufige Beitragsgrundlage. Diese wird grundsätzlich anhand der Einkünfte des drittvorangegangenen Kalenderjahres ermittelt.

Ist die endgültige Beitragsgrundlage im laufenden Jahr voraussichtlich niedriger als die vorläufige Beitragsgrundlage? Dann kann die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragt werden. In diesem Herabsetzungsantrag (auch eine Hinaufsetzung ist möglich um hohe Nachzahlungen zu verhindern) ist die voraussichtliche Höhe der endgültigen Beitragsgrundlage für das laufende Jahr anzugeben. Rechnerisch sind das die Summe aus den Einkünften zuzüglich der vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge. Anhand dieser Prognose berechnet die SVS Ihre Beiträge neu.

Dafür gibt es keine Frist, eine Herabsetzung kann das ganze Jahr über beantragt werden. Jedoch wird die Herabsetzung nur dann eine Auswirkung auf das laufende Jahr haben, wenn sie bis zum 3. Quartal beantragt wird, also bis Ende September/ Anfang Oktober.

Vorsteuererstattung

Die Frist zur Einreichung der Vorsteuererstattungsanträge für 2020 für in der EU ansässige Unternehmer in anderen EU-Staaten endet am 30. September 2021.

Der Vorsteuererstattungsantrag ist über FinanzOnline einzureichen. Da mögliche Fehlermeldungen erst mit einiger Zeitverzögerung übermittelt werden, empfehlen wir, die Einreichung bereits einige Tage vor Fristende durchzuführen.

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im September 2021

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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