Liebe Klienten,
wir haben Ihnen in unserem Mai – Rundschreiben über den Beschäftigungsbonus berichtet, ein neues Programm zur Förderung der Lohnnebenkosten für zusätzliche Dienstnehmer.
Inzwischen hat der Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen für den Beschäftigungsbonus geschaffen, Anträge können jetzt eingebracht werden.
Wer einen neuen „vollzeitäquivalenten“ Arbeitsplatz schafft, kann einen Beschäftigungsbonus beantragen. Der Bonus in Höhe der halben Lohnnebenkosten beträgt bis zu 15 Prozent vom Bruttolohn. Der neue Mitarbeiter muss entweder arbeitslos gemeldet, Bildungsabgänger oder Jobwechsler sein.
Mit der Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice (aws) beauftragt worden, es gibt inzwischen eine eigene Förderrichtlinie. Insgesamt ist ein Fördertopf von 2 Milliarden Euro für den Beschäftigungsbonus vorgesehen.
Der Antrag kann erst ab Arbeitsbeginn des neuen Mitarbeiters gestellt werden und muss innerhalb von 30 Tagen bei der aws einlangen. Beantragt wird elektronisch über den Fördermanager der aws (Austria Wirtschaftsservice).
Tipp: Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wird. Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.beschaeftigungsbonus.at
Mit besten Grüßen,
Manfred Gross
Wien, im August 2017