Liebe Ärztinnen und Ärzte,
Ab dem Jahr 2024 sendet die Ärztekammer zur Ermittlung der Kammerumlage kein farbiges Erklärungsformular mehr aus. Die Einkommensunterlagen müssen selbständig und formlos per E-Mail oder per Post an die Ärztekammer Wien übermittelt werden.
Zur Vereinfachung der Abläufe, hat die Ärztekammer die Übermittlung eines farbigen Erklärungsformulars zur Ermittlung der Höhe der Kammerumlage mit Wirkung zum 1. Jänner 2024 eingestellt. Stattdessen sollen unten angeführten Einkommensunterlagen formlos gesendet werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Übermittlung der Einkommensunterlagen an die Ärztekammer Wien behilflich, falls Sie uns den Auftrag dazu erteilen möchten.
Welche Unterlagen sind zur Berechnung Ihrer Bemessungsgrundlage 2024 erforderlich?
Angestellte Ärzt*innen:
- Jahreslohnzettel „L16“ für das Jahr 2021
Angestellte Ärzt*innen mit Niederlassung:
- Jahreslohnzettel „L16“ für das Jahr 2021
- Einkommensteuerbescheid 2021 und ggf. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2021
Ausschließlich niedergelassene Ärzt*innen:
- Einkommensteuerbescheid 2021 und ggf. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2021
Die Unterlagen sind bis zum 15.09.2024 an die Concisa Vorsorgeberatung und Management AG zu übermitteln.
Per E-Mail an aerzte@concisa.at
Per Post an Concisa AG, Traungasse 14-16, 1030 Wien
Mit besten Grüßen
Christine Casapicola
Wien, im Juni 2024