Seitenbereiche
Inhalt

Bezahlung von Abgaben durch Finanzamts-Einziehung ab 1. Juli 2019

/newsletter/

Liebe Klienten,

bisher gab es in Österreich im Wesentlichen nur die Möglichkeit der Überweisung der geschuldeten Abgaben vom Bankkonto des Steuerzahlers auf das Bankkonto des Finanzamtes. Ab 1. Juli soll es eine weitere Möglichkeit zur Entrichtung von Abgaben geben: Die Einziehung einer Abgabe durch das Finanzamt.

Die Details zu dieser neuen Regelung für die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens für die Abgabenentrichtung werden in einer eigenen Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen geregelt werden. Voraussichtlich wird sich das SEPA-Lastschriftverfahren vorerst auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer beschränken.

Da die Fälligkeitstermine für Steuern leicht in Vergessenheit geraten, ist eine an die Finanz erteilte Abbuchungsermächtigung eine gute Möglichkeit, Abgaben rechtzeitig zu entrichten und Säumniszuschläge zu vermeiden.

(Quelle. Arbeitsbuch Oberlaa 2019)

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im April 2019

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.