Liebe Klienten,
bisher gab es in Österreich im Wesentlichen nur die Möglichkeit der Überweisung der geschuldeten Abgaben vom Bankkonto des Steuerzahlers auf das Bankkonto des Finanzamtes. Ab 1. Juli soll es eine weitere Möglichkeit zur Entrichtung von Abgaben geben: Die Einziehung einer Abgabe durch das Finanzamt.
Die Details zu dieser neuen Regelung für die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens für die Abgabenentrichtung werden in einer eigenen Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen geregelt werden. Voraussichtlich wird sich das SEPA-Lastschriftverfahren vorerst auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer beschränken.
Da die Fälligkeitstermine für Steuern leicht in Vergessenheit geraten, ist eine an die Finanz erteilte Abbuchungsermächtigung eine gute Möglichkeit, Abgaben rechtzeitig zu entrichten und Säumniszuschläge zu vermeiden.
(Quelle. Arbeitsbuch Oberlaa 2019)
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im April 2019