Liebe Klienten,
in unserem Newsletter vom 6. Februar 2018 haben wir Sie über die Meldepflichten aufgrund des WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) informiert. Dieses Gesetz verpflichtet Rechtsträger mit Sitz in Österreich, ihre wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen und bis spätestens 31. Mai 2018 erstmals an das Register zu melden.
Art der Meldung
Die Meldung kann wie folgt erstattet werden:
Durch den Rechtsträger selbst.
Da die Meldung zwingend über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) erfolgen muss, sollten Sie die Registrierung sowie die Vergabe von Zugangsberechtigungen rechtzeitig vornehmen.
Durch einen befugten Parteienvertreter (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater).
In diesem Fall erfolgt die Meldung über den USP-Zugang des Parteienvertreters.
Unterstützung durch Casapicola und Gross
Um in Ihrem Auftrag den Meldepflichten nach dem WiEReG entsprechen zu können, bitten wir Sie, so ferne Sie uns die notwendigen Unterlagen noch nicht übersandt haben, diese möglichst rasch zu übermitteln.
Unser Newsletter vom 6.2.2018
Nähere Informationen zum WiEReG und den Meldepflichten finden Sie in unserem Newsletter vom 6.2.2018, den Sie auch auf unserer Website abrufen können.
Strafen für verspätete Meldungen
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber für Nichtmeldungen hohe Verwaltungsstrafen vorgesehen hat.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Mai 2018