Liebe Klienten,
im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2022 wurde für Selbstständige (z. B. niedergelassene Ärzte, Rechtsanwälte) und Unternehmer die Möglichkeit geschaffen, die Kosten für Wochen-, Monats-, oder Jahresnetzkarten steuerlich pauschal abzusetzen.
Bei Wochen-, Monats-, oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für private als auch betriebliche Fahrten genutzt werden, können ab 1.1.2022 50 % der Kosten steuerlich abgesetzt werden. Es muss sich um nicht übertragbare Karten für Einzelpersonen handeln.
Aufpreise für Familienkarten, für die Übertragbarkeit der Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte (Mitnutzung durch andere Personen), für die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern sowie Aufpreise für die Nutzung der 1. Klasse für Einzelfahrten sind von dieser Pauschalregelung nicht erfasst.
Beispiel
Ein selbstständiger Steuerzahler erwirbt ein:
- Klimaticket Classic Familie um Euro 1.205. Dieser Preis setzt sich aus dem Klimaticket Classic von Euro 1.095 und einem Familienzuschlag von Euro 110 zusammen.
- Upgrade für die 1. Klasse der ÖBB in Höhe von Euro 1.355.
- Businessplatz-Abo (Sitzplatzreservierungen) bei der ÖBB, 50 Stück für Euro 450, wobei 30 Stück auf berufliche Fahrten entfallen.
Als pauschale Betriebsausgaben können geltend gemacht werden: 50 % der Ausgabe für das Ticket Klimaticket Classic (Euro 1.095) und die Kosten für das Upgrade für die 1. Klasse (Euro 1.355), somit insgesamt Euro 1.225. Wenn die berufliche Veranlassung glaubhaft gemacht wird können zusätzlich die Kosten für die Sitzplatzreservierungen auf berufliche Fahrten (30 Stück) in Höhe von Euro 270 geltend gemacht werden.
Neben diesem pauschalen Ansatz besteht die Möglichkeit, den betrieblichen Anteil der Fahrten zu ermitteln und die anteiligen Kosten der Netzkarte steuerlich abzusetzen. Allerdings muss hier der betriebliche Anteil entsprechend nachgewiesen und durch Aufzeichnungen dokumentiert werden.
Bitte bewahren Sie die Belege über den Kauf von Wochen-, Monats-, oder Jahresnetzkarten 2022 auf und übermitteln Sie uns diese mit den anderen Belegen für die Steuererklärung 2022.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im August 2022