Liebe Klienten,
das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat eine Reaktivierung und Verlängerung der Coronahilfen angekündigt. Die diesen Förderungen zugrunde liegende Verordnung bleibt abzuwarten. Die wichtigsten Maßnahmen (neben der Kurzarbeit) sind:
Möglichkeit der Abgabenstundung
Bei Stundungsansuchen werden keine Stundungszinsen für November, Dezember 2021 sowie Jänner 2022 verrechnet. Das gilt ebenso für Ratenzahlungsmodelle, ein weiterer Antrag auf Neuverteilung ist zulässig.
Ausfallsbonus III
Der Ausfallsbonus III wird für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wieder eingeführt und kann ab 16.12.2021 beantragt werden. Bei einem Umsatzeinbruch von zumindest 40 % im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2019, führt dies, abhängig von der Branche, zu einer Ersatzrate von 10 % bis 40 % des Umsatzausfalls.
Verlustersatz
Im Falle eines Umsatzeinbruchs von zumindest 40 % gegenüber dem identen Monat aus dem Jahr 2019 sieht der Verlustersatz eine Ersatzrate von 70 % bis 90 % des Verlustes vor. Der Verlustersatz wird von Jänner 2022 bis März 2022 verlängert, wobei die Beantragung ab Anfang 2022 möglich ist.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Dezember 2021