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COVID-19-Ratenzahlungsmodell

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Liebe Klienten,

mit 30. Juni 2021 endet die COVID-bedingte gesetzliche Stundung von Abgaben- bzw. Steuerrückständen. Um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden hat das Bundesministerium für Finanzen ein „Covid-19-Ratenzahlungsmodell“ entwickelt.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Das Ratenzahlungsmodell können Steuerpflichtige dann in Anspruch nehmen, wenn mehr als die Hälfte ihre Abgabenrückstände nach dem 15. März 2020 fällig geworden sind und eine vollständige Zahlung zum 30. Juni 2021 nicht möglich ist.

Antragstellung

Der Antrag ist zwischen 10. Juni und 30. Juni 2021 über Finanzonline zu stellen.

„Safety-Car“-Phase

Sofern es die Liquiditätssituation erfordert und in den Monaten Juli, August und September 2021 keine „normalen“ Raten bezahlt werden können, dann ist in einer „Safety-Car-Phase“ ein Minimalbetrag von 0,5 % bis 1,0 % des Gesamtbetrages zu entrichten.

Das konkrete Modell

Das Ratenzahlungsmodell ermöglicht die Rückzahlung Ihrer Abgabenschuld in zwei Phasen über höchstens 36 Monate:

  • Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis zum 30. September 2022
  • Phase 2 läuft längstens weitere 21 Monate bis zum 30. Juni 2024

Für die Rückzahlung können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

  • Variante 1: Sie möchten Ihren gesamten Rückstand in der Phase 1 also bis spätestens zum 30. September 2022 innerhalb von 15 Monaten entrichten.
  • Variante 2: Sie möchten Ihren gesamten Rückstand verteilt über Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten entrichten

Bitte beachten Sie, dass die Raten auch Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden können, wenn keine Rückführung in gleichmäßigen Monatsraten gewünscht wird.

Weitere Informationen und Ratenzahlungsrechner

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ratenzahlung.html

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Juni 2021

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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