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FAQs zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen

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Liebe Klienten,

Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss in Form von FAQs zusammengestellt. Eine Richtlinie mit weiteren Details und Bedingungen ist in Ausarbeitung. Erst dann kann seriös geprüft werden, ob sich Ihr Unternehmen für einen Energiekostenzuschuss qualifiziert.

 

Wer kann den Energiekostenzuschuss beantragen?

Beantragen können Unternehmen, die energieintensiv sind. Die Höhe der Energiekosten muss mindestens 3 % des Produktionswertes auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2021 (oder des letztverfügbaren Abschlusses) betragen. Für die Basisstufe 1 (siehe unten) kann auch der Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 30. September 2022 herangezogen werden.

Wenn bei einem Unternehmen der letztverfügbare Jahresumsatz weniger als 700.000 Euro beträgt, braucht er keine Energieintensität nachweisen.

Was ist der Produktionswert?

Der „Produktionswert“ ist: Umsatz plus/minus Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbenen Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf.

Welche Energiekosten werden gefördert?

Mehraufwendungen für Energie (Strom, Gas in allen Stufen und Treibstoffe nur in der Basisstufe) für den betriebseigenen Verbrauch werden gefördert.

Wie wird die Förderhöhe berechnet?

Ein Unternehmen kann nur in einer der folgenden vier Stufen gefördert werden. Mehrkosten von Treibstoffen werden nur in der ersten Stufe gefördert.

Basisstufe (Stufe 1): 30 % der Energiemehrkosten von Gas, Strom und Treibstoffen werden ersetzt. Max. Zuschuss: 400.000 Euro, eine Förderuntergrenze von 2.000 Euro wird vorgesehen mit Ausnahme des Pauschalmodells (siehe unten).

Stufe 2: 30 % der Mehrkosten Strom/Erdgas, max. Zuschuss 2 Mio. Euro., soweit die Kosten der einzelnen Verbrauchseinheiten über das Doppelte des Vorjahres (Durchschnitt 2021) hinausgehen. Die Anzahl der förderfähigen Verbrauchseinheiten ist gedeckelt mit 70 % des Verbrauchs desselben Monats 2021.

Stufe 3: Strom/Erdgas mit höchstens 50 % der Mehrkosten und höchstens 80 % der Betriebsverluste gefördert, max. Zuschuss 25 Mio Euro, Bemessungsgrundlage wie Stufe 2.

Weitere Voraussetzung: Betriebsverlust, 50 % des Verlustes ist durch die erhöhten Energiekosten entstanden. Die Anzahl der förderfähigen Verbrauchseinheiten ist gedeckelt mit 70 % des Verbrauchs desselben Monats 2021.

Stufe 4: höchstens 70 % der förderfähigen Mehrkosten von Strom/Erdgas und höchstens 80 % der Betriebsverluste, max. Zuschuss 50 Mio. Euro, Bemessungsgrundlage wie Stufe 2.

Die Anzahl der förderfähigen Verbrauchseinheiten ist gedeckelt mit 70 % des Verbrauchs desselben Monats 2021. Betriebsverlust, von dem mindestens 50 % durch erhöhte Energiekosten entstanden sein muss, als weitere Voraussetzung. Zielgruppe: besonders energieintensive Branchen, wie z.B. Papierindustrie.

Für welche Zeiträume erfolgt die Förderung?

Der förderfähige Zeitraum erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 30. September 2022.

Bekomme ich als Kleinstunternehmer Erleichterungen?

Für Fördersummen unter 2.000 Euro ist ein Pauschalmodell vorgesehen. Nähere Details zu diesem Pauschalmodell müssen noch ausgearbeitet werden. Bis zu einem Jahresumsatz von unter 700.000 Euro muss ein Kleinstunternehmer keine Energieintensität (=Verhältnis Produktionswert zu Energiekosten) nachweisen.

In der Basisstufe kann das Unternehmen wahlweise für die Ermittlung der Energieintensität entweder die Energiekosten des letztverfügbaren Jahresabschlusses heranziehen oder die entsprechenden Kennzahlen von 1.1.2022 bis 30.9.2022.

Brauche ich einen Steuerberater um die Förderung beantragen zu können?

Ja. Ihr Steuerberater muss die Energieintensität als Voraussetzung der Förderung und die förderfähigen Energiemehrkosten feststellen.

Gibt es ökologische Bedingungen für die Förderung?

Förderwerber verpflichten sich vom Zeitpunkt der Förderzusage bis 31. März 2023 zu Energiesparmaßnahmen wie keine Beleuchtung außerhalb der Betriebszeiten, keine Heizung im Außenbereich mit Ausnahme von Heizsystemen für Warmwasser und kein dauerhaftes Offenhalten von Außentüren.

Wie funktioniert die Beantragung des Energiekostenzuschusses?

Ab voraussichtlich Anfang November 2022 ist vom Unternehmen eine Voranmeldung unter Verwendung der Einreichplattform aws Fördermanager direkt bei der aws vorzunehmen.

Müssen alle Energiekosten mit Belegen und Nachweisen bei Einreichung dokumentiert sein?

Ja. Der Steuerberater muss die Nachweise und Belege zur Berechnung der Energiekosten bestätigen.

 

Mit besten Grüßen

Christine Casapicola

Wien, im Oktober 2022

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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