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Investitionsprämie muss bis spätestens 28. Februar 2021 beantragt werden

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Liebe Klienten, 

in unserem Newsletter Juli 2020 haben wir Ihnen von der neuen Investitionsprämie berichtet. Sollten Sie überlegen die Investitionsprämie in Anspruch zu nehmen, beachten Sie bitte, dass bis 28. Februar 2021 mit der Investition begonnen werden muss (z. B. Abschluss eines Kaufvertrages) UND dass bis spätestens 28. Februar 2021 die Investitionsprämie beim AWS zu beantragen ist.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem AWS stehen zurzeit noch ausreichend Mittel für Anträge auf Investitionsprämie zur Verfügung. Nach Ausschöpfung des ursprünglichen Antragsvolumens von Euro 2 Milliarden wurde eine 3. Milliarde bereits genehmigt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte:

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Jänner 2021

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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