Liebe Klienten,
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Zur Zeit liegt nur ein Gesetzesentwurf vor aber noch kein Gesetz.
Die Investitionsprämie soll 7 % von bestimmten Neuinvestitionen betragen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14 %. Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Was soll gefördert werden
- materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
- in das abnutzbare Anlagevermögen
- eines Unternehmens an österreichischen Standorten,
- für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 diese Förderung beantragt und erste Maßnahmen gesetzt wurden.
Nicht förderungsfähige Investitionen
- klimaschädliche Investitionen (z. B. Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen)
- unbebaute Grundstücke
- Finanzanlagen
- Unternehmensübernahmen und
- aktivierte Eigenleistungen.
Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ soll mit 1. September 2020 starten, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Für das Förderprogramm steht ein Budget in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, zuständig für die Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Details sollen in Form einer eigenen Förderungsrichtlinie ausgearbeitet werden.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Juli 2020