Seitenbereiche
Inhalt

"EU Instand Payment-Verordnung" - was sich ab 9. Oktober 2025 bei Banküberweisungen ändert

/newsletter/

Liebe Klienten,

Die „EU Instant Payment-Verordnung“ ist am 8. April 2024 in Kraft getreten und führt ab 9. Oktober 2025 zu folgenden wesentlichen Änderungen bei Banküberweisungen in Österreich.

 

Was ändert sich ab 9. Oktober 2025

1.SEPA-Echtzeitüberweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 muss das Senden von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums ohne zusätzliches Entgelt angeboten werden. Das Überweisungslimit von EUR 100.000 für Echtzeitüberweisungen fällt

2. Transparente Status-Informationen

Für Echtzeitüberweisungen wird in Echtzeit eine Information über den Status der Zahlung ausgegeben. Der Zahler erfährt sofort, ob die Überweisung erfolgreich gewesen ist oder nicht.

3. Limits für Echtzeitüberweisungen

Um sich zusätzlich vor Betrug oder eigenen Eingabefehlern schützen zu können, gibt es die Möglichkeit ein individuelles Limit für Echtzeitüberweisungen festzulegen. Eine Echtzeitüberweisung, welche das festgelegte Limit überschreitet, wird sofort abgelehnt!

4. Empfängerüberprüfung

Die Banken sind verpflichtet eine Empfängerüberprüfung für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen durchzuführen.

 

Empfängerüberprüfung

Die Empfängerüberprüfung wird bei jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung noch vor der Autorisierung der Zahlung durchgeführt. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber des angegebenen Empfängerkontos überprüft.

Der Zahler erhält von der Bank eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis:

1. "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos überein"

2. "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos nahezu überein".

  • In diesem Fall wird zusätzlich die korrekte Bezeichnung des am Empfängerkonto hinterlegten Namens zurückgeliefert

3. "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos NICHT überein."

4. "Es konnte keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden"

  • Das Empfängerkonto ist kein Zahlungskonto (z.B.: bei Sparkonten)
  • Das Empfängerkonto ist geschlossen
  • Es besteht ein technisches Problem
  • Das Empfängerkonto wird bei einer Bank geführt, welche das Service der Empfängerüberprüfung (noch) nicht unterstützt

Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben die Kunden in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen wird die Bank vor der Freigabe der Überweisung aufklären.

 

Ausnahmen der Empfängerüberprüfung

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind, z.B.: Sparkonten oder Kreditkonten
  • Überweisungen, bei denen die Bank die Empfängerdaten bei der Anlage vorausfüllt (z.B. Eigenüberträge, Finanzamtszahlungen)
  • Unternehmen können bei Sammelüberweisungen auf die Empfängerüberprüfung verzichten.

In diesen Fällen ist eine Empfängerüberprüfung durch die Banken gemäß IP-Verordnung nicht verpflichtend.

 

Empfehlungen für Business-Kunden

Empfehlungen für Business-Kunden, um das Risiko möglicher Nicht-Bezahlungen von Rechnungen aufgrund einer negativen Empfängerüberprüfung beim Zahler zu vermeiden:

  • Prüfen Sie Ihre Bezahlprozesse und Systeme, ob Anpassungsbedarf hinsichtlich der neuen Vorgaben bestehen und aktivieren Sie die neueste Electronic/Internetbanking Version Ihrer Bank.
  • Bringen Sie als Zahlungsempfänger den korrekten Kontoinhaber auf Ihren Rechnungen an.
  • Prüfen Sie, ob für regelmäßige Zahlungen auch SEPA-Lastschrift genutzt werden kann.
  • Verwenden Sie auf Rechnungen den QR-Code für die korrekte Hinterlegung von Zahlungsempfängerdaten.

(Quelle: WKO vom 24.7.2025)

 

Casapicola & Gross GmbH – Bankkonten und genaue Empfängernennung

Unsere Bankkonten lauten:

Bei der Oberbank: AT63 1515 0005 0115 6293, Empfänger: Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

Bei der Bank Austria: AT78 1200 0504 0225 8300, Empfänger: Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

 

Falls Ihnen unsere newsletter und unsere Serviceleistungen gefallen, freuen wir uns über Ihre positive Bewertung:

https://www.taxes.at/bewerten

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Oktober 2025

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.