Seitenbereiche
Inhalt

Bemessung der Beiträge des Wohlfahrtsfonds und der Kammerumlage - aktuelle Vorgehensweise

/newsletter/

Liebe Klienten,

Wie wir Sie bereits in unserem newsletter Juni 2024 informiert haben, sendet die Ärztekammer Wien zur Ermittlung des Wohlfahrtsfonds und der Kammerumlage seit dem Jahr 2024 kein farbiges Erklärungsformular mehr aus. Die Einkommensunterlagen müssen selbständig und formlos per E-Mail oder per Post an die Ärztekammer Wien übermittelt werden. Im Folgenden haben wir Ihnen die aktuelle Vorgehensweise zusammengefasst:

 

Kein farbiges Erklärungsformular mehr seit 2024

Zur Vereinfachung der Abläufe hat die Ärztekammer Wien die Übermittlung eines farbigen Erklärungsformulars zur Ermittlung der Höhe des Wohlfahrtsfonds und der Kammerumlage mit Wirkung zum 1. Jänner 2024 eingestellt. Stattdessen sollen unten angeführten Einkommensunterlagen formlos gesendet werden.

Der endgültige Fondsbeitrag berechnet sich aus den Einkünften ärztlicher Tätigkeit, den das Fondsmitglied im drittvorangegangenen Jahr erzielt hat. Auf diese Einkommensunterlagen wird deshalb zurückgegriffen, da dies jenes Jahr ist, das zum Zeitpunkt der Fondsbeitragsfestsetzung bereits vom Finanzamt veranlagt sein sollte.

 

Welche Unterlagen sind zur Berechnung der Bemessungsgrundlage 2024 erforderlich?

Angestellte Ärzte und Ärztinnen:

  • Alle Monatsgehaltsabrechnungen 2021
  • Einkommensteuerbescheid 2021
  • Jahreslohnzettel „L16“ für das Jahr 2021

Angestellte Ärzte und Ärztinnen mit Niederlassung:

  • Alle Monatsgehaltsabrechnungen 2021
  • Jahreslohnzettel „L16“ für das Jahr 2021
  • Einkommensteuerbescheid 2021 und ggf. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2021

Ausschließlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:

  • Einkommensteuerbescheid 2021 und ggf. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2021

 

Termine für die Übermittlung der Unterlagen und für die Fondsbeitragsabrechnung 2024

Bis 15. September 2024 sollte die Übermittlung der oben genannten Einkommensunterlagen 2021 seitens der Ärzte erfolgt sein.

Wenn die Unterlagen nicht bis September 2024 übermittelt wurden, schickt die concisa Erinnerungen an die Ärzte mit einer verlängerten Einreichfrist, meist bis März 2025.

Sollte trotz Erinnerung die Einkommensunterlagen nicht an die concisa übermittelt werden, sendet die concisa eingeschriebene Brief aus, mit der Information, dass die Höchstbeiträge festgesetzt werden, wenn keine Unterlagen eingereicht werden.

Die Hauptabrechnung seitens der Ärztekammer des Wohlfahrtsfonds 2024 erfolgt regulär Ende April 2025 und die Abrechnung der Kammerumlage 2024 erfolgt regulär Ende Juni 2025. Zu diesen Terminen werden die Bescheide an die Ärzte ausgesendet.

 

Wohin müssen die Einkommensunterlagen gesendet werden?

Die Unterlagen sind an die Concisa Vorsorgeberatung und Management AG zu übermitteln.

per E-Mail an aerzte@concisa.at oder

per Post an Concisa AG, Traungasse 14-16, 1030 Wien

 

Wünschen Sie dabei Unterstützung?

Gerne sind wir Ihnen bei der Übermittlung der Einkommensunterlagen an die Ärztekammer Wien behilflich, falls Sie uns den Auftrag dazu erteilen möchten.

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im März 2025

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.